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ଲେଖକ: ଆଇଫ୍ଲୋପାୱାର - Muuzaji wa Kituo cha Umeme kinachobebeka
Informationen zum Umgang mit Blei-Säure-Altbatterien finden Sie unter „Methoden zur Prävention und Behandlung der Umweltverschmutzung durch Elektronikschrott“. Artikel 2 der „Methoden“-Bestimmungen: Diese Methode ist auf die Vermeidung und Behandlung der Demontage, Nutzung und Entsorgung von Elektroschrott anwendbar, der die Umwelt auf dem Gebiet der Volksrepublik China verschmutzt. Der zweite Absatz legt fest: Die Vermeidung und Behandlung der Verschmutzung durch Elektronikschrott ist ebenfalls anwendbar; aus seinen Bestimmungen ergeben sich die Gesetze und Verwaltungsvorschriften.
Daher unterliegen die Vermeidung und Behandlung von Umweltverschmutzung sowie die Lagerung, Demontage, Nutzung und Entsorgung von Blei-Säure-Altbatterien den Bestimmungen dieser Methode. Da die Methode jedoch früher veröffentlicht und nicht überarbeitet wurde, wurde sie seit 1996 durch das „Gesetz zur Vermeidung und Behandlung von Umweltverschmutzung durch feste Abfälle“ als übergeordnete Methode ersetzt und in den Jahren 2004, 2013, 2015 und 2016 überarbeitet. Daher ist die „Methode“ nicht eindeutig abgeschafft, sie ist tatsächlich weit davon entfernt, den tatsächlichen Arbeitsanforderungen gerecht zu werden. Welche Gesetze sollten dann auf feste Abfälle als feste Abfälle angewendet werden? Offensichtlich „Gesetz zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch feste Abfälle“.
Die Bestimmungen des „Gesetzes zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch feste Abfälle“ in Bezug auf feste Abfälle sowie deren Lagerung, Transfer, Verwendung und Entsorgung lauten: 1. Artikel 16: Einheiten und Einzelpersonen, die feste Abfälle verursachen, sollten Maßnahmen ergreifen, um die Umweltverschmutzung durch feste Abfälle zu verringern oder zu verringern. 2. Artikel 17: Sammlung, Lagerung, Transport, Abbau, Nutzung und Entsorgung. Einheiten und Personen, die feste Abfälle sammeln, lagern, transportieren, nutzen und entsorgen, müssen Maßnahmen ergreifen, die vor Wachstum, Verlust, Auslaufen oder anderer Umweltverschmutzung warnen. Sie dürfen keine festen Abfälle ausschütten, stapeln oder wegwerfen.
Artikel 33 Die Geschäftseinheit muss den industriellen Feststoffabfall in der Industrie verwenden, klassifiziert lagern oder unschädlich entsorgen. Bau von Lager- und Entsorgungsanlagen für industrielle Feststoffabfälle, Nichteinhaltung nationaler Umweltschutznormen. Artikel 37: Bei der Demontage, Nutzung und Entsorgung von Elektroaltgeräten und Kraftfahrzeugen sowie von Booten müssen die entsprechenden Gesetze und Vorschriften eingehalten und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um Umweltverschmutzung zu verhindern.
3. Artikel 23: Um festen Abfall aus Provinzen, autonomen Regionen und Kommunen außerhalb der Provinzen, autonomen Regionen und Kommunen zu transportieren, zu lagern und zu entsorgen, muss ein Antrag bei der Umweltschutzbehörde der Volksregierung der Provinzen, autonomen Regionen und Kommunen gestellt werden. Die Behörden der Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte des Landes müssen von der Volksregierung der Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte die Genehmigung erhalten, der Abfuhr von festem Abfall aus den Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städten zuzustimmen.
Bereich. Eine Übertragung ist nicht zulässig. 4.
Registrierungserklärung Artikel 32 Die Staaten führen ein Registrierungssystem für die Deklaration und Registrierung von festen Industrieabfällen ein. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen für feste Industrieabfälle und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verwaltungsabteilungen des Umweltschutzministeriums werden von der Umweltschutzverwaltungsabteilung der örtlichen Volksregierung der Umweltschutzverwaltungsabteilung für feste Industrieabfälle relevante Informationen zu Menge, Fluss, Lagerung und Entsorgung zur Verfügung gestellt. Sollten sich an den im vorhergehenden Absatz genannten Angaben wesentliche Änderungen ergeben, ist dies rechtzeitig mitzuteilen.
Die in den „Methoden zur Vermeidung und Behandlung von Elektronikschrott“ festgelegten Verfahren stehen nicht im Widerspruch zum „Polnischen Gesetz zur Vermeidung und Kontrolle fester Abfälle“ und sollten auch in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser „Methode“ umgesetzt werden. 1. Abriss, Entsorgung und Nutzung Artikel 7.
Die Volksregierung, die für die Genehmigung der Umweltverträglichkeitsprüfungsdokumente zuständig ist, muss unverzüglich eine vorläufige Liste der Entsorgungseinheiten (einschließlich einzelner Industrie- und Gewerbehaushalte) erstellen, die die folgenden Bedingungen erfüllen: (1) Die Gewerbeanmeldung muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen, und es müssen Gewerbelizenzen eingeholt werden. (2) Die Umweltschutzmaßnahmen für Bauprojekte müssen von der zuständigen Umweltschutzbehörde genehmigt werden. Die für die Genehmigung der Umweltverträglichkeitsprüfungsdokumente zuständige Verwaltungsabteilung der Umweltschutzverwaltung hat in den letzten drei Jahren (einschließlich zwei) Verstöße gegen Umweltschutzgesetze, -vorschriften und die in dieser Methode angegebenen Handlungen usw. begangen. Die Einheit (einschließlich einzelner industrieller und gewerblicher Industriehaushalte) umfasst die Demontage von Elektroschrott und die Nutzung von Entsorgungseinheiten, einschließlich einzelner industrieller Haushalte.
(2) Das feste Abladen oder Stapeln von festem Abfall oder flüssigem Abfall; (3) die Demontage, Nutzung oder Entsorgung von Elektronikschrott oder die Eintragung in die Liste der demontierten, verwertbaren und entsorgungsfähigen Einheiten in die entsprechenden Unternehmen (einschließlich einzelner Industrie- und Gewerbebetriebe), die mit der Demontage, Nutzung oder Entsorgung befasst sind; (4) Betrug bei der Erfassung von Umweltüberwachungsdaten und Geschäftsbedingungen. ……Keine Personen und Einheiten, die nicht in der Liste (auch nicht in einer vorläufigen Liste) aufgeführt sind, einschließlich einzelner Industrie- und Gewerbehaushalte, sind mit der Demontage, Verwertung oder Entsorgung von Elektroschrott befasst. 2.
Artikel 15: Unter den folgenden Umständen ist Elektronikschrott an den entsprechenden Unternehmensbereich (einschließlich einzelner Industriehaushalte) zu liefern oder zur Demontage und Verwendung zu delegieren, der in der Liste (einschließlich der vorläufigen Liste) aufgeführt ist. Demontage, Nutzung oder Entsorgung: (1) Industrielle Elektroschrott-Einheiten müssen auf umweltverträgliche Weise zerlegt, genutzt oder entsorgt werden. (2) Von Verkäufern, Importeuren, Benutzern, Aufbereitern oder Wartenden aufgegebene elektronische Elektroprodukte und elektronische Elektrogeräte müssen wiederaufbereitet werden. (3) Demontage-, Nutzung- und Entsorgungseinheiten (einschließlich privater Industriehaushalte) können den Elektroschrott nicht vollständig zerlegen, nutzen oder entsorgen. (4) Die zuständigen Verwaltungsabteilungen müssen die illegal verarbeiteten oder importierten elektronischen Elektroprodukte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zerlegen, nutzen oder entsorgen. 3.
Artikel 16 der Aufzeichnung Die Einheiten für industriellen Elektroschrott müssen die Art, das Gewicht oder die Menge des industriellen Elektroschrotts aufzeichnen und ihn selbst oder durch Dritte lagern, zerlegen, verwenden, entsorgen usw. und die oben genannte Umweltschutzverwaltungsabteilung der örtlichen Volksregierung muss die Art, den Umfang, die Flussrichtung, die Demontage, die Verwendung, die Lagerung, die Entsorgung usw. gemäß dem Gesetz angeben. Die Aufzeichnungsinformationen sollten drei Jahre lang gespeichert werden.
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